home ::
ZURÜCK ::
DRUCKEN ::
DOWNLOAD
1pixel
 
 
 
Verödungsbehandlung (Sklerosierung)
Jul 09

Kosmetische Behandlungen sind gemäß §10, Abs. 2 seitens der Krankenversicherungen nicht verrechenbar.

In jedem Kalenderviertel ist eine Verrechnung der Leistung für die Behandlung des Grundleidens (zuführende Venen) mit Ihrer Sozialversicherung möglich. Darüberhinausgehende kosmetische Behandlungen kosten 80.- EURO je Behandlung.




 

ambulante Venenoperationen in der Ordination (Miniphlebektomie)
Jul 09



 
So 26.03.2023
login
name
pwd
 

neu anmelden